Rügen - Sellin
Villa "Li"
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Wo Sellin am schönsten ist !
VILLA “LI”
auf der Wilhelmstraße.

Mietbedingungen

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden (Mieter) und der GmbH Frosch Ferienhäuser (Vermieter) regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere noch den Paragraphen 651 al des BGB und folgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Buchung für sich und für die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.

BUCHUNG UND BUCHUNGSBESTÄTIGUNG

Die Buchung sollte nur vorgenommen werden. Ein Buchungsformular finden Sie auf der Homepage unter „Buchung“. Mit Ihrer Buchung bieten Sie Frosch Ferienhäuser den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an, wobei sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von Frosch Ferienhäuser binden. Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung zustande, die Korrektur von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck oder Rechenfehlern, bleibt vorbehalten.

ZAHLUNGEN

Frosch Ferienhäuser hat zu Ihrer Sicherheit das Insolvenzrisiko über Touristik Versicherungsservice GmbH München (TourVers) abgesichert. Den Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Mieters gegen TourVers im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters verbrieft, erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.

Die Anzahlung beträgt 20% der Gesamtmiete. Etwa 4 Wochen vor Mietbeginn liegen die vollständigen Reiseunterlagen abholbereit vor. Die Reiseunterlagen werden Ihnen gegen Zahlung des restlichen Reisepreises ausgehändigt

BESONDERE BEDINGUNGEN UND HINWEISE

Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt mit allem Zubehör wie im Prospekt / Internet (www.ferienwohnung-sellin.de) angegeben. Das Objekt darf nicht mit mehr als dort angegebenen maximalen Personenzahl bewohnt und benutzt werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder den anteiligen Mietpreis zu verlangen. Ausnahmen können nur in Einzelfällen mit dem Vermieter vereinbart werden.

Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Am Anreisetag Einlass ins Mietobjekt ab 16 Uhr, am Abreisetag Übergabe des Hauses bis 10 Uhr im gereinigtem Zustand. An und Abreisetag zählen zusammen einen Tag. Wird das Haus später als 10 Uhr verlassen, muss die Miete eines zusätzlichen Tages bezahlt werden. Abweichende An und Abreisezeiten entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen.

Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar sowie Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden unverzüglich zu melden und zu ersetzen Der Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts nach Abzug der Nebenkosten erstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung sind nicht Inhalt des Reisevertrags.

Nebenkosten entnehmen Sie der Preisliste oder Buchungsbestätigung. Sie sind von der Zahl der reisenden Personen oder vom Verbrauch abhängig und werden je nach Inanspruchnahme am Programmort an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Alle Angaben zu Nebenkosten stellen Richtwerte dar, die in aller Regel eingehalten werden können. Abweichungen sind jedoch möglich, z.B. bei Änderung der Kurtaxe, Stromverbrauchskosten o.ä. Telefonkosten, Müllgebühren und Transportkosten zum Haus trägt immer der Mieter.

Bei Sonderangeboten, z B. 14=10, 7=6 oder 9=7, sind eventuelle variable Nebenkosten für die volle Aufenthaltsdauer zu zahlen. Überschneidet der Aufenthalt bei Sonderangeboten zwei Reisezeiten, so wird stets der niedrigere Wochenpreis als Nachlass zugrunde gelegt.

Beim Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör vom Mieter gründlich gesäubert werden. Die Grundreinigung erfolgt immer durch die Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter.

Zusatzbetten oder Kinderbetten sind in der jeweiligen Hausbeschreibung vermerkt, Sie müssen im Voraus bestellt werden und in der Buchungsbestätigung eingetragen sein.

Ob ein Haustier erlaubt oder nicht erlaubt ist, finden Sie ebenfalls in der jeweiligen Hausbeschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend der Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier.

RÜCKTRITT

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, die Schriftform wird dringend empfohlen. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, oder treten Sie die Mietzeit nicht an, so kann Frosch Ferienhäuser Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

Frosch Ferienhäuser kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschalieren. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der nachstehend gestaffelten Pauschale ausgewiesenen Kosten:

bis 91 Tage vor Mietbeginn 5%, 90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises, 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises, 34 bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises, 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen.95% des Mietpreises.

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Frosch Ferienhäuser. Wird von Ihnen oder von Frosch Ferienhäuser ein Ersatzmieter zu den gleichen Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum gestellt, wird nur eine Umbuchungsgebühr von 10% des Mietpreises, mindestens aber 50 € berechnet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Frosch Ferienhäuser rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Buchung vorliegt, damit die nötigen Umdispositionen getroffen werden können.

Wird ein Ersatzmieter zu anderen Mietbedingungen (z.B. abweichende Gruppengröße, Mietzeitraum) gefunden, wird dem bisherigen Mieter der Differenzbetrag zwischen altem und neuem Mietpreis zuzüglich der Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende bereits eingezahlte Mietbeträge werden erstattet. Für den Krankheitsfall empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

UMBUCHUNGEN

Umbuchungen werden wie Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung betrachtet.

RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

Frosch Ferienhäuser kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhalt.

b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Streik, geänderten Dispositionen seitens der Eigentümer oder ähnlich zwingenden Gründen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Kündigt Frosch Ferienhäuser den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt Frosch Ferienhäuser gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden dem Mieter alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt Frosch Ferienhäuser den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Veranstalters entspricht.

VERSICHERUNGEN

Außer der gesetzlichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) sind in unseren Leistungen keine Versicherungen enthalten.

Wir empfehlen Ihnen dringend mit der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bei Rückfragen beraten wir Sie gern.

LEISTUNGEN

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen Im Katalog von Frosch Ferienhäuser, der für den Reisezeitraum gültig ist, und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für Frosch Ferienhäuser bindend. Frosch Ferienhäuser behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

ÄNDERUNGEN

Kann die Vermietung infolge eines Umstandes, der nach Vertragsalbschluss eingetreten ist und den Frosch Ferienhäuser nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist Frosch Ferienhäuser berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Mieter zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.

Frosch Ferienhäuser ist berechtigt, ausgeschriebene und bestätigte Preise bei Steuererhöhungen, Wechselkursänderungen oder anderen wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss (Datum der Buchungsbestätigung) mehr als vier Monate liegen und der Kunde spätestens 21 Tage vor Reiseantritt darüber in Kenntnis gesetzt wird. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5%, so ist der Reisende zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung des Mietvertrages berechtig oder kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise verlangen, soweit Frosch Ferienhäuser in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus Ihrem Angebot anzubieten.

HAFTUNG

Frosch Ferienhäuser haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,

c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Frosch Ferienhäuser haftet nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser und/oder Stromversorgung, die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Lift, Sauna, Heizung, Swimmingpool usw. für die Änderung von Bade und Angelrechten, Einstellungen von Verkehrsverbindungen, Verlegung oder Schließen von Geschäften und Skiliften, für Umweltschäden oder klimatische Veränderungen Frosch Ferienhäuser kann auch nicht haftbar gemacht werden für Straßen und Bauarbeiten, sofern diese vorher nicht angekündigt worden sind (in vielen Ländern beseht keine Ankündigungspflicht). Der Haftungsausschluss gilt weiterhin bei ,höherer Gewalt' (Krieg, Streiks, Militärübungen, Naturkatastrophen etc.)

Die Haftung von Frosch Ferienhäusern ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Mietpreis beschrankt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Frosch Ferienhäuser für einen dem Mieter entstandenen Schäden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Frosch Ferienhäuser aus unerlaubter (deliktischer) Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Frosch Ferienhäuser bei Personenschaden bis 80.000 € je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.100 €. Liegt der Reisepreis über 1.370 €, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Die Haftung von Frosch Ferienhäuser ist beschränkt, soweit gesetzliche Hoffungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind.

Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angaben von Drittpersonen und organisationen beruhen.

MITWIRKUNGSPFLICHT, GEWÄHRLEISTUNG, AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN

Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht noch, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht oder stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich diesbezüglich unverzüglich an den örtlichen Leistungsträger (Vermieter, Schlüsselhalter, o.ä.) und an

Frosch Ferienhäuser (Anschrift gemäß Buchungsbestätigung),

damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. Die Leistungsträger selbst haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter des Veranstalters, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Mietleistungen können Sie innerhalb von einem Monat noch vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit gegenüber Frosch Ferienhäuser geltend machen, wobei wir dringend die Schriftform empfehlen. Voraussetzung ist, dass die Mietleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vortragsgemäß erbracht wurden, dass Sie den Mangel Frosch Ferienhäuser unverzüglich anzeigten und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte.

Wird die Anmietung durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Mietvertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei Frosch Ferienhäuser mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Gerichtsstand Münster. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des Mietvertrags zur Folge.

VERANSTALTER

Frosch Ferienhäuser GmbH

 

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